Ab Mittwoch: Einlass nur noch bei Einhaltung von 2G
IFFMH setzt Empfehlung des Landes um
Auf Empfehlung des Landes Baden-Württemberg erfolgt der Zutritt zu den Veranstaltungen und den Spielstätten des IFFMH ab Mittwoch, dem 17.11., in der Alarmstufe. Das heißt, ihr seid entweder:
  
 - gegen COVID-19 vollständig geimpft (eure zweite Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück)
 - ihr seid vollständig genesen (Testung liegt mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurück)
 Die entsprechenden Nachweise sind beim Empfang vorzulegen.
 Darüber hinaus gelten die üblichen AHAL-Regeln sowie Maskenpflicht in den Veranstaltungsstätten. Die Maskenpflicht besteht auch weiterhin am Platz, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.